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Ende der Schonzeit

Fünf Männer vergewaltigten in Spanien gemeinsam eine 18-Jährige und kamen mit einem milden Urteil davon. Nun hat der Oberste Gerichtshof das Skandalurteil kassiert. Kommentar in Jungle World 26/2019, 27.06.2019

Der spanische Oberste Gerichtshof hat am Freitag vergangener Woche in einem als »historisch« bezeichneten Urteil fünf Männer wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Fall hatte vor allem dank der vorhergehenden feministischen Proteste internationale Aufmerksamkeit erlangt. Die Männer, die sich als »La Manada« (das Rudel) bezeichneten, hatten 2016 während des Festivals Sanfermines in Pamplona gemeinschaftlich eine 18jährige vergewaltigt, die Tat gefilmt und ein Video davon in ihre Whatsapp-Chatgruppe hochgeladen. Zwei Jahre später verurteilte das Landgericht in Navarra die Männer allerdings nur wegen sexuellen Missbrauchs zu neun Jahren Haft.

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Normalisierung per Gesetz

Betroffenenverbände haben heftige Kritik an der geplanten Änderung des Transsexuellengesetzes geübt. Nun hat die Bundesregierung das Vorhaben zunächst verschoben. In Jungle World 23/2019, 06.06.2019

Eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch vergangener Woche den Gesetzentwurf des Bundesministerien der Justiz und des Inneren zur »Neu­regelung der Änderung des Geschlechts­eintrags« beschließen. Er wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen – die Betroffenen- und Fachverbände dürfen das als Erfolg ihrer heftigen Kritik verbuchen. Die zuständigen Ministerien hatten den Gesetzesentwurf zum Namens- und Personenstandswechsel am 8. Mai an die Fachverbände geschickt, verbunden mit ­einer 48stündigen Frist für fachliche Stellungnahmen. Obwohl einige dieser Verbände ohne feste Stellen nur im Ehrenamt arbeiten, gelang es ihnen, ausführliche und differenzierte Kritikpunkte zu erarbeiten.

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Kommt der Test?

Bluttests auf Trisomien vor Kassenzulassung

Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.

Eine Zusammenfassung zum Stand der Kassenzulassung und der gesellschaftlichen Debatte um die nichtinvasiven Bluttests im Gen-ethischen Informationsdienst (GID) 249

Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit

Schwangere Personen müssen selbst entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht, das ist eine alte und immer noch aktuelle feministische Forderung, die auch aus menschenrechtlicher und gesundheitspolitscher Perspektive unterstützt wird. In Deutschland wird eine selbstbestimme Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch weiterhin erschwert, da dieser im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen das Leben verhandelt wird. Dies hat negative Folgen: Beispielsweise sind Abtreibungen kein regulärer Teil ärztlicher Lehrpläne, Mediziner*innen durften bis vor Kurzem noch nicht einmal öffentlich darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, und obwohl weltweit jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Abtreibung hatte, ist das Thema tabuisiert und schambesetzt. Restriktive Gesetze, religiöse Traditionen und Stigmatisierung veranlassen jedes Jahr weltweit Frauen und Mädchen zu unsachgemäßen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen, rund sieben Millionen Patientinnen werden laut Ärzte ohne Grenzen jährlich weltweit aufgrund von daraus resultierenden Komplikationen in Krankenhäuser eingeliefert. Selbsternannte Lebensschützer sorgen dafür, dass dies so bleibt.

Aber was ist, wenn die Entscheidung, die Schwangerschaft auszutragen, bereits getroffen wurde, und die schwangere Person sich entschieden hat, aus dem Fötus ein Kind werden zu lassen? Dann gibt es – normalisiert und als Teil der Schwangerschaftsvorsorge wahrgenommen – viele Untersuchungen, die scheinbar sicherstellen sollen, dass mit dem werdenden Kind „alles in Ordnung“ ist. Wenn das nicht der Fall ist, wenn eine Normabweichung oder Beeinträchtigung festgestellt wird, dann wird diese Entscheidung häufig revidiert und eine Abtreibung vorgenommen. Auch solche Entschlüsse müssen Frauen treffen können, allerdings spielen die gesellschaftliche Behindertenfeindlichkeit, fehlende sozialstaatliche Absicherungen und ableistische Annahmen über Behinderung bei diesen Entscheidungen oft eine so große Rolle, dass sie schwerlich als selbstbestimmt zu qualifizieren sind. Eine von drei Positionierungen in APuZ 20/2019.

Der ganze Artikel findet sich hier, das APuZ-Heft „Abtreibung“ kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Leidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Darüber, ob das Angebot an pränatalen Untersuchungen dazugezählt werden kann, gehen die Meinungen auseinander. Einfache Antworten sind hier fehl am Platze. Vielmehr gilt es zunächst, das komplexe Feld auszuleuchten. Wie funktioniert pränatale Diagnostik überhaupt? Was für ein Bild von Behinderung wird transportiert? Was sind die Fallstricke der Debatte? Ein längerer Artikel in APuZ 6-7 2019

Der ganze Artikel findet sich hier, das Heft kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

 

Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

Sollen die gesetzlichen Kassen nichtinvasive Bluttests auf Trisomien bezahlen? Dies könnte auch zu zusätzlicher Angst führen, meint Kirsten Achtelik vom Gen-ethischen Netzwerk e.V. im Kommentar. Sie fordert eine Debatte, wann welche pränatalen Untersuchungen sinnvoll sind. Mein Kommentar in Der Hausarzt, 20.01.19

In der beinah allseitigen Befürwortung der Kassenzulassung des nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 werden wichtige Argumente zu wenig beachtet. Die Tests gelten zu Unrecht als sehr sicher [1], was eher den Werbeaussagen der Anbieter als den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien oder des IQWiG entspricht [2].

Gerade für jüngere Schwangere dürften die falsch positiven Ergebnisse zusätzliche Angst und Verunsicherung statt der versprochenen „Sicherheit“ bedeuten.

Die Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Bluttests lediglich als weitere Option im Status quo der bisherigen pränatalen Untersuchungen zu etablieren, erzwingt einen ständigen Vergleich mit dem bisherigen pränatalen Angebot. Hier können sie unbestritten Pluspunkte verbuchen, wenn auch die aktuellen Zahlen zum Risiko von Spontanaborten nach invasiven Eingriffen deutlich niedriger sind als weithin angenommen wird [3].

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„Keine Opfer bei Abtreibungen“

Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik in der taz vom 14.12.18

taz: Frau Achtelik, Sie beschäftigen sich mit der sogenannten Lebensschutzbewegung. Wie bewerten Sie in dieser Hinsicht den Vorschlag der Bundesregierung zum Paragrafen 219a?

Kirsten Achtelik: Die selbst ernannte Lebensschutzbewegung hat sich durchgesetzt. Ihr wird eine konkrete Zusage gemacht: Es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, in der es um die „seelischen Folgen“ von Abtreibungen gehen soll.

Was kritisieren Sie daran?

Eines der Hauptargumente der Bewegung ist, dass Frauen unter Schwangerschaftsabbrüchen leiden würden. Das erste Opfer einer Abtreibung sei der Fötus, wird behauptet, das zweite die Frau.

Dem ist nicht so?

Nein. In der Regel gibt es bei Abtreibungen gar keine „Opfer“. Es gibt zwar Frauen, die Abbrüche machen lassen, weil sie in einer sehr bedrängten Situation sind – also beispielsweise, weil der Mann ein Schläger ist. Es ist möglich, dass es ihnen damit nicht gut geht. Eine aktuelle Studie zeigt aber, dass mehr als 95 Prozent aller Frauen auch drei Jahre nach Abbrüchen noch erleichtert über die Entscheidung sind. Dessen ungeachtet hat die „Lebensschutzbewegung“ sogar das sogenannte Post-Abortion-Syndrom (PAS) erfunden.

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„Pränatale Diagnostik muss sich ändern“

in der taz nord vom 7. 11. 2018

taz: Frau Achtelik, gibt es unter Feministinnen verschiedene Auffassungen zum Thema Abtreibung?

Kirsten Achtelik: Nicht zum Thema Abtreibung, aber bei Abtreibungen nach pränataler Diagnostik. Der „Pro-Choice-Fraktion“ ist es am wichtigsten, den Frauen zu vertrauen und die persönlichen Gründe nicht in Frage zu stellen. Eine andere Fraktion, vor allem von Feministinnen mit Behinderungen, findet die gezielte Suche nach Abweichungen beim Fötus bedenklich.

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Debatte über Bluttest?

Der pränatale Bluttest auf Trisomie 21 soll im Bundestag diskutiert werden – endlich! Im GID 247, November 2018 Seite 35 – 36

Abgeordnete aller Parteien (außer der AfD) wollen eine parlamentarische und gesellschaftliche Debatte über den pränatalen Bluttest auf Trisomie 21 als Kassenleistung anstoßen. Das bekräftigten sie auf einer Pressekonferenz Mitte Oktober. „Wir wollen ein Signal in die Gesellschaft senden, dass Behinderung und Normabweichung nicht mit Leid verbunden sind!“ Mit diesen Worten machte die Abgeordnete der Linkspartei Kathrin Vogler sehr deutlich, dass es bei der Initiative der Abgeordneten nicht nur um den Bluttest geht, sondern um die gesellschaftliche Wahrnehmung von Behinderung.

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