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„Neue Technologien, alte Gesetze“

Im Auftrag des Gunda Werner Institut in der Heinrich Böll Stiftung habe ich für das Gen-ethische Netzwerk die Handreichung „Neue Technologien, alte Gesetze“ zum Stand (06/17) der Debatte um eine Liberalisierung der Fortpflanzungstechniken erstellt.

Diese Handreichung ist eine politikwissenschaftliche Bewertung von Entwürfen für ein Fortpflanzungsmedizingesetz. Sie stellt die wichtigsten Akteure im Feld sowie die aktuelle Rechtsprechung zu neuen Technologien und Familienformen im Kontext von Reproduktionstechnologien komprimiert dar.

Die Überzeugung, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz (EschG) der Überarbeitung bedarf, hat sich mittlerweile so verbreitet, dass sie keiner weiteren Begründung bedarf. Und tatsächlich: Das Gesetz ist von 1990 (Inkraftgetreten am 1. Januar 1991), es kann daher keine expliziten Aussagen zu Technologien treffen, die erst danach entwickelt wurden. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist so zum „Reparaturbetrieb“ geworden und springt ein, wo der Gesetzgeber untätig ist. Die in diesem Bereich ergangenen Urteile sollen hier dargestellt und ihre Auswirkung analysiert werden. Seit einigen Jahren werden die Stimmen immer lauter, die eine Reform des Embryonenschutzgesetzes bzw. die Ausformulierung eines „modernen“, permissiven, liberalen Fortpflanzungsmedizingesetzes (FmedG) fordern. Hierfür liegen verschiedene Vorschläge und Positionspapiere vor, die in dieser Handreichung einer politikwissenschaftlichen Prüfung unterzogen werden, um dominante Argumente zu identifizieren und weitergehende Fragen abzuleiten. Mit der vorliegenden Handreichung wird außerdem der Stand der technischen Entwicklung und ihrer Regelung dargestellt und reflektiert.

Für die nächste Legislaturperiode wird ein erneuter Liberalisierungs-Vorstoß erwartet, für dessen Bewertung das vorliegende Papier eine Grundlage bieten kann.

Aus dem Inhalt:

Reproduktionstechniken im Überblick

Wichtige Akteur*innen und ihre Positionen

Relevante Gerichtsurteile

Ausblick

Hier kann die Handreichung als PDF heruntergeladen werden.

Frauen wollen selbst entscheiden

in der Lotta, Juni 2017

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Und doch versuchen in vielen Ländern selbsternannte Lebensschützer und konservative Regierungen die Rechte der Frauen einzuschränken oder sie ihnen ganz zu nehmen.

Deutschland

„In Deutschland ist in Vergessenheit geraten, dass Abtreibungen rechtswidrig sind!“ So beginnt eine von der Zeitschrift ideaSpektrum, Publikation des evangelikalen Dachverbandes Deutsche Evangelische Allianz, lancierte Petition an den Bundestag. Mitte Mai dieses Jahres hatten bereits mehr als 10.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Die „Lebensschützer“ kritisieren, dass das Wissen um die Rechtslage über Schwangerschaftsabbrüche zu wenig verbreitet sei. Das finden auch Feministinnen problematisch, kommen allerdings zu entgegengesetzten Forderungen. Während radikale Abtreibungsgegner und Gegnerinnen ein „Recht auf Leben“ für Föten etablieren und die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch einschränken wollen, skandalisieren Feministinnen, dass Abtreibung ein im Strafgesetzbuch aufgeführtes Tötungsdelikt ist und fordern ein Recht auf dieses medizinisch unproblematische Verfahren. In Deutschland ist Abtreibung nämlich keineswegs ein Recht, sondern eigentlich verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – unter anderen wird der Rechtsbruch nicht strafverfolgt, wenn sich die Schwangere einer Beratung ausgesetzt und danach drei Tage gewartet hat. Diese Petition stellt nur einen Versuch der „Lebensschützer“ dar, den realen Zugang zu Abbrüchen zu erschweren. Ein anderer war der Vorstoß des bekennenden Christen Thomas Börner, Gynäkologie-Chefarzt der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik im niedersächsischen Dannenberg, seiner ganzen Abteilung zu untersagen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Dies löste große öffentliche Aufregung aus und bewegte die Klinikleitung zu der Klarstellung, dass auch ein Chefarzt eine solche Befugnis nicht hat. Es handelt sich um eine Gewissensentscheidung, die jede Ärztin und jeder einzelne Arzt für sich treffen kann und muss, dies kann nicht verordnet werden. Börner hat daraufhin seine Stelle aufgegeben.

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Pränatale Diagnostik – Die Suche nach der Abweichung

in der Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, April 2017, Nummer 4, Schwerpunkt: Ethik in der Heil- und Sonderpädagogik

„PraenaTest® schafft Wissen. Zuverlässig. Schnell. Sicher.“ So wirbt die in Deutschland ansässige Herstellerfirma LifeCodexx bei Schwangeren* für die neuen Methoden der pränatalen Untersuchung auf Trisomien und Geschlechterchromosomenabweichung (LifeCodexx, 2017). Dabei wird wie selbstverständlich vorausgesetzt, dass „Wissen“ gut und sinnvoll ist und Schwangeren* bei ihren „reproduktiven Entscheidungen“ hilft. Doch von welchen Entscheidungen ist die Rede? Die pränatale Suche nach Behinderungen des Fötus beginnt erst, nachdem die Entscheidung, ob die Schwangerschaft ausgetragen wird, eigentlich schon getroffen wurde. Die reproduktive Entscheidungsfrage lautet also nicht: „Will ich überhaupt ein Kind?“ oder „Kann ich mir jetzt vorstellen, ein Kind zu bekommen?“ Zur Beantwortung dieser Fragen wären pränatale Tests auch denkbar ungeeignet. Die Entscheidungsfrage, auf die die schwangere Person oftmals mehr zuschlittert als bewusst zugeht, ist am Ende der pränatalen Diagnosespirale vielmehr: „Will ich dieses Kind bekommen oder nicht?“ Die Frage, ob man sich das Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen kann, gilt gesellschaftlich als legitim – die Gesundheitssysteme und Krankenversicherungen betreiben einigen Aufwand, schwangeren Frauen* diese Frage zu ermöglichen bzw. sie dieser Frage überhaupt zuzuführen. Den meisten Schwangeren* wird oft erst im Laufe des Verfahrens klar, dass hier nicht ihre eigentliche Frage, ob alles in Ordnung ist, beantwortet wird, sondern vielmehr systematisch nach dem Fehler am Fötus gesucht wird.

* Der Stern stellt den Versuch dar, Identitäten jenseits der zugeschriebenen Zweigeschlechtlichkeit sichtbar zu machen und zu markieren, dass die Kategorie „Frau“ keine biologische, sondern eine sozial hergestellte ist, hinter der sich unterschiedliche Lebensrealitäten und Erfahrungen verbergen. Menschen mit Uterus sind nicht alle Frauen, nicht alle Frauen* können Kinder bekommen und auch nicht alle Schwangeren* nehmen sich selbst als Frauen wahr.

Selbstbestimmung Abtreibung Behinderung

in der AS.ISM4 – Streitschrift gegen sexistische Zustände

Niemandem gefällt es, wenn immer andere bestimmen, was man tun und lassen soll. Darum wehren sich Menschen gegen Unterdrückung und Diskriminierung. Sie schließen sich zu Bewegungen zusammen, um für ihre Selbstbestimmung zu kämpfen. Um eine Person zu sein, die selbst entscheiden kann, muss man als autonome, zu freien Entscheidungen über die eigene Lebensführung fähige und berechtigte Person gesellschaftlich anerkannt werden. Dies wurde früher nur weißen, heterosexuellen, bürgerlichen Männern* zugestanden – Frauen* und Behinderte mussten sich das erst erkämpfen.

Für die westliche feministische Bewegung ist Selbstbestimmung gleichzeitig Weg und Ziel der Selbstbefreiung. In der BRD bildete sich diese Idee im Kampf gegen das Abtreibungsverbot seit Anfang der 1970er Jahre heraus. Das Konzept Selbstbestimmung wird als Abwehr äußerer Einflüsse auf die Entscheidungen von schwangeren Menschen verstanden. Soziale Bewegungen gebrauchen den Begriff aber gewöhnlich in einem weiteren Sinne, der die Hoffnung beinhaltet, dass mit der Erweiterung der persönlichen Autonomie der Einzelnen auch die ganze Gesellschaft freier wird.

An der Abtreibungsregelung wurde und wird kritisiert, dass Schwangere nicht selbst über ihren Körper und ihre Fruchtbarkeit, also ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht,entscheiden dürfen. Rechtlich wird das in Deutschland durch den Paragraphen 218 ff. im Strafgesetzbuch geregelt, der unter anderem Schwangere dazu verpflichtet, vor einer Abtreibung zu einer Zwangsberatung zu gehen. Außerdem gibt es eine moralische Verurteilung von Frauen*, die kein Kind haben wollen und deswegen abtreiben wollen oder abgetrieben haben. Die feministische Bewegung arbeitet neuerdings wieder verstärkt daran,diese Verbote abzuschaffen und dafür, dass die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch akzeptiert und nicht kritisiert wird.

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Spermium trifft Eizelle

Eine Berliner Publikumsmesse für ungewollt Kinderlose rief starken Widerspruch hervor (neues deutschland 22.02.2017, Bewegung)

Ein Kinderwunsch erfüllt sich häufig nicht von selbst. Messebesucher, darunter Singels ebenso wie hetero- und homosexuelle Paare, konnten sich am Wochenende informieren, wie sie ihrem Traum vom eigenen Baby näher kommen können. An rund 40 Ständen fanden sie Nahrungsergänzungsstoffe, Fruchtbarkeitsyoga und Beratung zu künstlicher Befruchtung.

Das Konzept der Besuchermesse war umstritten: Der Verein Spenderkinder hatte bereits Anfang des Jahres seine ethischen und rechtlichen Bedenken gegen das Event geäußert. Er wandte sich gegen die dort von ausländischen Kliniken angebotenen anonymen Samen- und Eizellspenden. Diese Praxis widerspreche dem Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer eigenen Abstammung. Der Berufsverband der Frauenärzte bezweifelte, dass es sich um eine Informations- und nicht vielmehr um eine Werbeveranstaltung handelte. Der Berliner Landesverband der Gynäkologen warnte gar vor unseriöser Geldmacherei. Schließlich prüfte die Berliner Gesundheitsverwaltung die Möglichkeit, das Event zu verbieten. Einige Verbände wie der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) hatten ihre Teilnahme abgesagt, damit sich das Event keinen seriösen Anstrich geben könne. Um genau diesen war die Veranstalterfirma F2F-Events aus Großbritannien gerade sehr bemüht.

Veranstaltungsleiter David MacAllister von F2F betonte im Gespräch unermüdlich, es gehe nicht ums Geschäft, sondern um die bestmögliche Information der »Patienten«, der Paare mit Kinderwunsch. Diese seien bislang auf die oft unzureichenden Auskünfte ihres lokalen Arztes oder die unsachgemäßen Hinweise im Internet angewiesen. Der unmittelbare Kontakt zu verschiedenen Anbietern sei für die Paare deswegen so wertvoll. Die auf der Messe präsentierten Informationen würden es den Paaren ermöglichen, die für ihre Situation beste Entscheidung zu treffen. Die deutsche Medienberichterstattung über sein Event empfindet MacAllister als voreingenommen. Denn man habe sich sehr bemüht, die deutschen Gesetze und Gepflogenheiten zu beachten. So müssten sich Aussteller an bestimmte Verhaltensregeln halten, dies würde auch kontrolliert.

Doch der Rundgang über die Ausstellung zeigt ein anderes Bild: Auf dem Tresen der ukrainischen Klinik liegt eine Preisliste, die auch Leistungen von in Deutschland verbotenen Behandlungsmethoden enthält. Außerdem gibt es Gutscheine für kostenlose Erstuntersuchungen und Beratungen. Einige Stände weiter verweist die Mitarbeiterin eines tschechischen Instituts direkt auf ihre Webseite, dort könne man alle Informationen finden, über die sie auf der Messe nicht sprechen dürfe. Sie erklärt den Besuchern und Besucherinnen, wie eine Eizellenübertragung ohne allzu großen Umstände für die Empfängerinnen vonstatten gehen könnte. Für die Beratung und zur Erstbehandlung könnten die Paare eine Berliner Partnerpraxis besuchen. Nur zur eigentlichen Eizellenübertragung müsse man dann nach Prag reisen. Allerdings bewegt sich ein solches Vorgehen im juristischen Graubereich.

Zu den Verhaltensregeln für die Kinderwunschtage gehört auch, dass die Anbieter keine unbegründeten Hoffnungen wecken und unrealistischen Erfolgszahlen präsentieren dürfen. Die Kooperationspartner der Messeveranstalter scheint das jedoch wenig zu beeindrucken: Der US-amerikanische Anbieter Oregon Reproductive Medicine verspricht »gesunde Kinder«, die Mitarbeiterin von IVF Spain behauptet eine »Baby-take-home-Rate« von 95 Prozent. Diese Rate beschreibt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Behandlung tatsächlich zu einem Kind führt. Der Verband für Familienplanung Pro Familie sieht die durchschnittliche Rate für Deutschland bei nur 17,5 Prozent.

Draußen vor der Tür protestieren Feministinnen gegen die Messe. Mit einem Hasenkostüm und bunten Eiern machen sie darauf aufmerksam, dass eine Eizellentnahme immer gesundheitliche Risiken birgt und die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Eizellabgebenden und Leihgebärenden hinter den Bedürfnissen der Paare mit Kinderwunsch verschwinden. »Woher kommen die Eier?«, fragen sie und »in welcher Gesellschaft wollen wir leben?«

David MacAllister will im nächsten Jahr wiederkommen – auch über ähnliche Events in anderen deutschen Städten werde nachgedacht. Der Deutsche Ethikrat lädt im März zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung zu »reproduktiven Reisen« und deren Konsequenzen in Deutschland. So wird die Debatte wohl fortgesetzt werden.

Rezension von Doris Moser: Der überwachte Bauch

(In GID 240, Februar 2017, S. 40)

In Österreich gibt es analog zum deutschen Mutterpass den Mutter-Kind-Pass, dessen Untersuchungen allerdings – anders als in Deutschland – teilweise verpflichtend sind: Die werdende Mutter verzichtet auf einen Teil des Kindergeldes, wenn sie nicht an allen erforderlichen Untersuchungen teilnimmt. Der Verlust kann bis zu 2.600 Euro betragen. Dies ist eine nicht zu rechtfertigende bevölkerungspolitische Maßnahme und eine Bevormundung Schwangerer, die in der österreichischen feministischen Bewegung bisher viel zu wenig skandalisiert wird. Lobenswerterweise entlarvt Moser auch das unhaltbare Versprechen, dass mit den Untersuchungen ein problemloser Ablauf der Schwangerschaft und eine gesunde Entwicklung des späteren Kindes sicherzustellen sei. Leider fehlt der Autorin jedoch eine kritische Perspektive auf die Versprechungen der Selbstbestimmung, die sie mit ihren Gegenvorschlägen zur „Selbstmacht“ der Schwangeren überhöht. In ihrer berechtigten Kritik an der Schulmedizin übersieht sie, dass auch alternative Angebote den Druck auf die Schwangere, alles richtig zu machen, massiv erhöhen können, vor allem, wenn diese die Idee von einem unverfälschten, ursprünglichen Zugang der Schwangeren zu ihren Bedürfnissen und denen ihres werdenden Kindes beinhalten, den diese nur zulassen müsse.

Doris Moser: Der überwachte Bauch. Wie viel ärztliche Schwangerenvorsorge brauche ich wirklich? edition riedenburg (2016), 252 Seiten, 19,90 Euro, ISBN 978-3-903085-07-7

Operationen an Intersex-Kindern

Eine neue Studie stellt fest, dass die Zahl der chirurgischen Eingriffe nicht wesentlich zurückgegangen ist. (In GID 240, Dezember 2016, S. 31)

Seit 2005 sind die ärztlichen Leitlinien in Deutschland überarbeitet worden, um die Zahl der kosmetischen Genitaloperationen an als intersexuell diagnostizierten Kindern zu reduzieren. Vor der Überarbeitung rieten diese bei „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer operativen „Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitales. Die Anpassung an das als normal geltende Aussehen der Geschlechtsteile sollte idealerweise innerhalb der ersten sechs Lebensmonate erfolgen, was die „normale“ Entwicklung als Mädchen oder Junge erleichtern sollte. Viele Ärzt_innen und Eltern sind weiterhin überzeugt, dass eine „geschlechtsangleichende“ Operation das Kind vor gesellschaftlicher Diskriminierung bewahren wird, also dem „Kindeswohl“ dient. Daher unterwerfen sie die Kinder invasiven und irreversiblen Eingriffen, die schwere Folgen für deren geistiges und körperliches Wohlergehen haben können. Diese Argumentation zeigt, wie gefährlich die Annahme sein kann, es gäbe nur zwei Geschlechter und diese seien eindeutig voneinander zu unterscheiden. Kleinen Kindern schwere, medizinisch unnötige Operationen zuzumuten, verletzt ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit und nimmt die diskriminierende Handlung vorweg, die dem Kind damit erspart werden soll. In diese Denkweise passt auch das Angebot des niedrigschwelligen nichtinvasiven Bluttests auf Geschlechterchromosomenabweichung. Der deutsche Anbieter Lifecodexx bietet das Testpaket „Option 3“ für die Trisomien 13, 18 und 21, die Geschlechtsbestimmung und den Test auf eine „Fehlverteilung der Geschlechtschromosome“ für 399 Euro ab der neunten Schwangerschaftswoche an.1

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Vorsicht „Lebensschützer“

Gegen die drohende Einführung des Bluttest engagieren sich nicht nur fortschrittlich gesinnte Menschen – auch Konservative und Erzreaktionär_innen mobilisieren dagegen. Diese können keine Verbündeten sein. (In GID-Schwerpunkt 240, Februar 2017, S. 18 – 19)

Am 17. September 2016 trafen sich etwa 5.000 Lebensschützer_innen zum „Marsch für das Leben“ in Berlin. Es war die 12. Demonstration dieser Art in der deutschen Hauptstadt: Ein Schweigemarsch flankiert von einer Auftaktveranstaltung und einem Abschlussgottesdienst.1 Mit knapp 40 Bussen waren radikale Christ_innen aus ganz Deutschland und verschiedenen europäischen Ländern angereist, um „für ein Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“ zu demonstrieren. Der Marsch wird vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisiert, der radikale Organisationen einbindet, aber versucht, gemäßigt aufzutreten.2 Die Bildsprache der Märsche wird kontrolliert und sorgfältig orchestriert: Die mitgeführten 1.000 weißen Kreuze sollen dem Gedenken an das „getötete ungeborene Leben“ dienen, Schilder mit politischen Parolen werden zentral ausgegeben, selbst mitgebrachte Schilder und Transparente müssen genehmigt werden. Unter „Lebensschützern“ eigentlich beliebte Bilder von blutigen Föten sind daher selten.

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Abteibungsgegner hoffen vergebens

In den USA bekommen radikale »Lebensschützer« Unterstützung aus der republikanischen Partei. Auch in Deutschland versuchen einzelne reaktionäre Politiker, Einfluss auf die Debatte über Schwangerschafts­abbrüche zu nehmen. (In Jungle World 7, 16.02.17)

Die radikalen Abtreibungsgegner in den USA waren entzückt, als Vizepräsident Mike Pence beim 44. »March for Life« am 27. Januar in Washington zu ihnen sprach. In seiner frenetisch gefeierten Rede nannte er Donald Trump einen »Pro-life«-Präsidenten und versprach, »das Leben« werde nun in den USA »wieder gewinnen«. Im Wahlkampf hatte das noch ganz anders ausgesehen: Trump galt in den Kreisen, für die die Einstellung eines Kandidaten zu Abtreibung der wichtigste Wahlprüfstein ist, bestenfalls als wankelmütig. Der zweimal geschiedene Unternehmer entspricht nicht dem Idealbild eines gottesfürchtigen Christen. Schlimmer noch, Anfang des Jahrtausends bezeichnete er sich selbst als »pro-choice«. Im Wahlkampf 2016 versprach er dann zwar, der Frauengesundheitsorganisation »Planned Parenthood« – Lieblingsfeind der US-amerikanischen »Lebensschützer« – die staatlichen Gelder zu entziehen. Aber auch hier traf er den Ton nicht: In einer Art Überkompensation für seine bisherige unklare Haltung forderte er gar die Bestrafung von Frauen nach Abtreibungen. Daraufhin fühlten sich die Sprecher der größeren »Lebens­schutz«-Or­ga­nisationen genötigt, ­diese Forderung zurückzuweisen: Als »Lebens­schutz«-Bewegung sei man »pro-woman« und keineswegs für eine Bestrafung. Zwar ist es ein Widerspruch, den Fötus als Person und Abtreibung als Mord zu definieren, die »Mörderinnen« dann aber nicht zu bestrafen. Dennoch ging Trumps Forderung offenbar zu weit.

Nach der US-Wahl scheinen diese ­Irritationen vergeben und vergessen, denn Trump hat »geliefert«: Die Wiedereinsetzung der »Global Gag Rule«, die Nominierung des konservativen Richters Neil Gorsuch für den Supreme Court und die Entsendung des Vizepräsidenten und der Regierungssprecherin Kellyanne Conway als Redner zum »March for Life«. Angesichts der republikanischen Mehrheit in beiden Parlamentskammern hoffen die evangelikalen und ultrakatholischen Wähler auf die Erfüllung ihrer geheimsten Wünsche.

Von diesem »Hoffnungsschimmer«, wie sich der Vorsitzende des »Bundesverbandes Lebensrecht« (BVL), Martin Lohmann, ausdrückte, würden sich die deutschen und europäischen »Lebensschützer« auch nur zu gerne beleuchten lassen. Der BVL organisiert den jährlichen »Marsch für das Leben« in Berlin. Von einer Teilnahme hochrangiger Regierungsvertreter können die hiesigen »Lebensschützer« wohl weiterhin nur träumen, seit 2010 hat kein Bundes- oder Landesminister mehr ein Grußwort geschickt. Anlässlich des letzten Marsches im September 2016 hatten sich vielmehr viele Politiker explizit distanziert, darunter der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD). Während der Berliner Erzbischof Heiner Koch an der Demonstration teilnahm, distanzierte sich die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz von dem Marsch und seinen Inhalten. »Lebensschützer« verfügen in keiner Partei in Deutschland über eine so starke Basis wie ihr US-amerikanisches Pendant in der republikanischen Partei. Mit zwei spektakulären CDU-Austritten – Lohmann bereits 2013, im ­Dezember 2016 Hedwig von Beverfoerde – entfernte sich die Bewegung in den vergangenen Jahren von den Christdemokraten. Politische Überschneidungen mit der AfD sind zwar vorhanden, aber nicht so groß, wie man meinen könnte. Beim »Marsch für das Leben« 2016 durfte die stellvertretende AfD- Vorsitzende Beatrix von Storch nicht mehr in der ersten Reihe mitlaufen, Lohmann betonte ausdrücklich die Überparteilichkeit des BVL und der Demonstration. Die Versuche, den Zugang zu Abtreibung auf lokaler Ebene über die Weigerung von Ärzten zu beschränken, konnten in der vergangenen Woche durch heftige öffentliche Proteste abgewendet werden. Auch die Kanzlerin wird die Hoffnungen wohl enttäuschen und der Einladung Lohmanns zum diesjährigen Berliner »Marsch für das Leben« nicht folgen – und das nicht nur, weil sie mit der eine Woche später stattfindenden Bundestagswahl genug zu tun haben wird.

Rezension von Sylvia Köchl: Wege von „Berufsverbrecherinnen“ in das Konzentrationslager Ravensbrück

Dieses Buch erzählt die Geschichten von acht „Berufsverbrecherinnen“ – vorbestrafte Abtreiberinnen und Diebinnen aus Österreich, die ins Frauen-KZ Ravensbrück deportiert wurden. (In GID 239, Dezember 2016, S. 42)

Diese Gruppe musste in den Konzentrationslagern einen „grünen Winkel“ tragen und galt selbst unter den Überlebenden als nicht dazugehörig. Über diese Häftlingsgruppe ist bis heute fast nichts bekannt, und von den Opfern existieren keinerlei Selbstzeugnisse. Anhand von Gerichtsakten rekonstruiert Sylvia Köchl die Biografien und arbeitet ein bisher unbekanntes Kapitel der NS-Geschichte auf.  Der Skandal war nach dem 2. Weltkrieg nicht vorbei: Die „Berufsverbrecherinnen“ haben bis heute keinen Anspruch auf Opferentschädigung. Erstaunlicherweise hat sich die Autorin für eine weitgehende Anonymisierung der verfolgten Frauen und ihrer Familien entschieden. Sie begründet das mit bis heute wiederkehrenden Stigmatisierungen der Opfer und ihrer Nachkommen wenn Geschichten von Vorstrafen, Gerichtsverfahren, Gefängnisaufenthalten und KZ-Haft bekannt würden. Die negativen Beispiele, die sie dafür anführt, stammen jedoch aus Mitte beziehungsweise Ende der 1990er Jahre. Interessant wäre es, diese sicherlich berechtigten Überlegungen mit den Debatten um die Namensnennung der „Euthanasie“-Opfer zu verknüpfen, die darauf abzielen, dass es für ein würdiges Gedenken notwendig ist, die vollständigen Namen der Opfer zu nennen und sie nicht erneut zu verstecken (siehe „Beinahe vergessene Opfer“, S. 33 in diesem Heft). Ein sehr verdienstvolles Buch, das auf intensiven Recherchen beruht und hoffentlich den Grundstein zu weiterer Aufarbeitung legt.

Sylvia Köchl: „Das Bedürfnis nach gerechter Sühne“. Wege von „Berufsverbrecherinnen“ in das Konzentrationslager Ravensbrück. Mandelbaum (2016), 340 Seiten, 24,90 Euro, ISBN 978385476-507-3