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Leidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung

Menschen mit Behinderungen sind vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Darüber, ob das Angebot an pränatalen Untersuchungen dazugezählt werden kann, gehen die Meinungen auseinander. Einfache Antworten sind hier fehl am Platze. Vielmehr gilt es zunächst, das komplexe Feld auszuleuchten. Wie funktioniert pränatale Diagnostik überhaupt? Was für ein Bild von Behinderung wird transportiert? Was sind die Fallstricke der Debatte? Ein längerer Artikel in APuZ 6-7 2019

Der ganze Artikel findet sich hier, das Heft kann auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

 

Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

Sollen die gesetzlichen Kassen nichtinvasive Bluttests auf Trisomien bezahlen? Dies könnte auch zu zusätzlicher Angst führen, meint Kirsten Achtelik vom Gen-ethischen Netzwerk e.V. im Kommentar. Sie fordert eine Debatte, wann welche pränatalen Untersuchungen sinnvoll sind. Mein Kommentar in Der Hausarzt, 20.01.19

In der beinah allseitigen Befürwortung der Kassenzulassung des nichtinvasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 werden wichtige Argumente zu wenig beachtet. Die Tests gelten zu Unrecht als sehr sicher [1], was eher den Werbeaussagen der Anbieter als den Ergebnissen wissenschaftlicher Studien oder des IQWiG entspricht [2].

Gerade für jüngere Schwangere dürften die falsch positiven Ergebnisse zusätzliche Angst und Verunsicherung statt der versprochenen „Sicherheit“ bedeuten.

Die Vorgehensweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Bluttests lediglich als weitere Option im Status quo der bisherigen pränatalen Untersuchungen zu etablieren, erzwingt einen ständigen Vergleich mit dem bisherigen pränatalen Angebot. Hier können sie unbestritten Pluspunkte verbuchen, wenn auch die aktuellen Zahlen zum Risiko von Spontanaborten nach invasiven Eingriffen deutlich niedriger sind als weithin angenommen wird [3].

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Debatte über Bluttest?

Der pränatale Bluttest auf Trisomie 21 soll im Bundestag diskutiert werden – endlich! Im GID 247, November 2018 Seite 35 – 36

Abgeordnete aller Parteien (außer der AfD) wollen eine parlamentarische und gesellschaftliche Debatte über den pränatalen Bluttest auf Trisomie 21 als Kassenleistung anstoßen. Das bekräftigten sie auf einer Pressekonferenz Mitte Oktober. „Wir wollen ein Signal in die Gesellschaft senden, dass Behinderung und Normabweichung nicht mit Leid verbunden sind!“ Mit diesen Worten machte die Abgeordnete der Linkspartei Kathrin Vogler sehr deutlich, dass es bei der Initiative der Abgeordneten nicht nur um den Bluttest geht, sondern um die gesellschaftliche Wahrnehmung von Behinderung.

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Ist pränatale Diagnostik diskriminierend?

Pränatale Diagnostik gilt unter behindertenpolitischen und feministischen Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen als ableistisch und diskriminierend. Dieses Argument findet in ethischen und politischen Debatten große Aufmerksamkeit, weil die Schlechterbehandlung von Minderheiten in demokratischen Gesellschaften als illegitim gilt. Der Diskriminierungsvorwurf wird allerdings auch als ungerechtfertigt abgelehnt, vor allem von Soziolog*innen und Ethiker*innen. Obwohl sich das Argument explizit ausschließlich gegen pränatale Diagnostik (PND) richtet, scheint der Schwangerschaftsabbruch nach einer solchen Diagnose häufig der eigentliche Auslöser für die Kritik zu sein. In diesem Text will ich das etwas unübersichtliche Diskursfeld beleuchten und den verschiedenen Argumenten nachgehen. Dazu ist eine Reflexion über einen für die Fragestellung passenden Diskriminierungsbegriff genauso nötig wie eine Präzisierung des verwendeten Modells von Behinderung. Die hier dargestellten Überlegungen eröffnen weiterführende Fragestellungen und sollen eine Grundlage für die Debatte um die diskriminierenden Effekte der PND schaffen.

Schlüsselwörter: Pränataldiagnostik, Behinderung, Diskriminierung, Ableism, soziales Modell

Im Journal für Psychologie, 26(2), 75–94, open access

Germania, l’aborto è ancora un reato. La battaglia dei sedicenti “difensori della vita”

Der Text von Eike und mir, übersetzt auf Italienisch!

In seguito alla condanna della ginecologa Kristina Hänel a seimila euro di multa per “pubblicità illegale di interruzione volontaria di gravidanza”, in Germania si è riacceso il dibattito sull’aborto, che il codice penale tedesco considera ancora un reato sebbene, a determinate condizioni, non punibile. L’attacco dei “pro vita” ai diritti delle donne si fa sempre più aggressivo, ed è ora che le femministe rivendichino: l’aborto è un diritto, non un reato.

di Kirsten Achtlik e Eike Sanders

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Es war einmal in Hadamar

Wie die »Lebensschutz«-Bewegung NS-Verbrechen instrumentalisiert. Von Kirsten Achtelik, im Neues Deutschland

Auch am nächsten Samstag wird wieder der »Marsch für das Leben« durch Berlin ziehen – vermutlich einige Tausend sich selbst als »Lebensschützer« bezeichnende junge und alte Menschen, Frauen und Männer. Die meisten von ihnen werden religiös motiviert sein, ob kirchlich-katholisch oder freikirchlich-evangelikal. Viele von ihnen werden mit ihrer Gemeinde angereist kommen. Mitlaufen werden auch Frauen, die eine Abtreibung hatten und dafür die Vergebung Gottes suchen. Dabei sein werden aber auch Menschen mit sichtbaren Behinderungen, einige von ihnen in Rollstühlen.

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Marsch für Zellklumpen

Am Samstag wollen Tausende »Lebensschützer« durch Berlin marschieren. Feministinnen und linke Gruppe haben Gegenproteste angekündigt. Die Demonstrationen finden vor dem Hintergrund der Debatte über den Paragraphen 219a und dem immer schwieriger werdenden Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen statt. In Jungle World 2018/38

Der Zugang für Frauen zu sicheren Abtreibungen innerhalb eines akzeptablen Zeitrahmens am oder nahe dem eigenen Wohnort ist in Deutschland mittlerweile durch die Verknappung des Angebots stark gefährdet. Nach Recherchen des ARD-Magazins »Kontraste« ist die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen. Diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die die Leistung weiterhin anbieten, sind mitunter bereits über das Pensionsalter hinaus. Die Ärztegenerationen danach haben den gesellschaftlichen Kampf für das Recht auf Abtreibung nicht miterlebt.
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Lügen und »Lebensschutz« – Die AfD agitiert gegen Menschen mit Behinderung

Die christlich-fundamentalistische »Lebensschutz«-Bewegung macht sich gerne zum Fürsprecher der von ihnen als »Schwächste der Schwachen« bezeichneten Menschen mit Behinderungen, sie tritt sonst sehr lautstark den möglichen selektiven Auswirkungen beispielsweise pränataler Test entgegen und scheut sich auch nicht, den historisch eindeutig belasteten Begriff der »Euthanasie« zu verwenden. Zu einem Antrag der AfD im Bundestag, der auf perfide Weise Behinderung, »Inzucht« und Migration in einen Kontext stellt, herrscht indes dröhnendes Schweigen.

auf  apabiz.de, 19. Juli von Kirsten Achtelik, Eike Sanders und Ulli Jentsch

Die AfD hat sich in letzter Zeit unter menschenrechtlich und behindertenpolitisch Engagierten keine Freund*innen gemacht. Mit ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung über »Schwerbehinderte in Deutschland« suggerierte sie Ende März, dass der leichte Anstieg der Zahl der Menschen mit Schwerbehindertenausweis ursächlich mit dem angeblich bei Menschen mit »Migrationshintergrund« vermehrt stattfindendem »Heiraten in der Familie« zusammenhänge. Dies wurde in den sozialen Medien wütend aufgenommen und auch die Sozialverbände reagierten: Ende April erschien eine Anzeige von 18 Sozialverbänden und Behindertenorganisationen unter der Überschrift »Wachsam sein für Menschlichkeit« in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Damit kritisierten sie die »unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit« der Anfrage und durchbrachen ihr bisheriges Schweigen zu sozialpolitischen Vorstößen der AfD. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte in der taz den Strategiewechsel der Verbände gegenüber der Partei: »Wir haben lange zu menschenverachtenden Sprüchen geschwiegen, um die AfD nicht aufzuwerten. Aber leider ist es ja so: Die AfD wird auch stärker, wenn man nicht reagiert.«

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst hat auf die Kritik der Verbände postwendend mit Drohungen reagiert und forderte, die Vergabe von Bundesmitteln an die Sozialverbände zu überprüfen. Diese würden »Lobbyarbeit für die Regierungsparteien« machen anstatt »ihre Mitglieder« beziehungsweise die »Interessen der Behinderten« »ordentlich« zu vertreten.

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Exklusion um jeden Preis

Bislang war in der Behindertenpolitik nicht viel von der AfD zu hören. In den vergangenen Wochen offenbarte die Partei jedoch, was ihr in dem Bereich vorschwebt. In Jungle World 2018/19

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnte sich Ende März sehr weit aus dem Fenster. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu »Schwerbehinderten in Deutschland« erkundigte sie sich nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem leichten Anstieg der Zahl der Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Eheschließungen innerhalb der Familie sowie dem Migrationshintergrund. So fragte die AfD-Fraktion in Punkt 4 der Anfrage: »Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?« In Punkt 5 schrieb sie: »Wie viele Fälle aus Frage 4 haben einen Migrationshintergrund?« Abschließend wollten die Abgeordneten wissen: »Wie viele der in der Bundes­republik Deutschland lebenden Schwerbehinderten (bitte hier alle Arten von Behinderungen zusammenfassen) besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?«

Die größte Oppositionspartei im Bundestag wollte also wissen, ob es mehr Kinder mit Behinderung gebe, weil Menschen, die der hinlänglich bekannten Ansicht der AfD zufolge wegen ihrer »Abstammung« und »Kultur« nicht zu Deutschland gehören, nahe Verwandte heirateten und Kinder mit Behinderungen bekämen. Wie zu erwarten, lautet die Antwort: Nein. Die Bundesregierung führte ihre Antwort Mitte April etwas weiter aus. »Daten zum ­Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der ­Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben«, schrieb sie. Bei mehr als 94 Prozent der schwerbehinderten Menschen handele es sich um deutsche Staatsbürger. Zudem sei die Zahl der Menschen mit angeborenen Behinderungen im angegebenen Zeitraum rückläufig gewesen. Das hätten die AfD-Abgeordneten dank bereits veröffentlichter Statistiken zwar längst wissen können. Aber das Ziel der Anfrage war wohl eher die öffentliche Aufmerksamkeit als das Interesse an der »Sachstandsinformation«.

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§219a: Der Kulturkampf um Abtreibung

Nachdem selbsternannte Lebensschützer die Allgemeinärztin Kristina Hänel wegen »unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche« angezeigt hatten, verurteilte ein Gericht sie Ende vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe. Kirsten Achtelik und Eike Sanders analysieren die Strategien der »Lebensschützer« und plädieren für ein Ende der Strafbarkeit von Abtreibungen. In den Blätter für deutsche und internationale Politik 5/2018, leider noch hinter Bezahlschranke (1,- Euro).