Die Covid-19-Pandemie könnte den Zugang zu Beratungsstellen, die straffreie Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen, akut gefährden. Schon vorher gab es Versorgungsengpässe. In Jungle World 14/2020
Wenn im Gesundheitssystem Ressourcen konzentriert werden, um auf den erwarteten Bedarf an Intensivbetten und Beatmungsgeräten vorbereitet zu sein, bleiben diejenigen auf der Strecke, deren Bedürfnisse als weniger wichtig eingeschätzt werden. Dazu gehören ungewollt Schwangere – umso mehr, als die Erfüllung ihres Wunsches, nicht mehr schwanger zu sein, eine Straftat darstellen kann.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland keine normalen medizinischen Leistungen, sondern fallen im Strafgesetzbuch unter die Straftaten gegen das Leben. Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sind nicht legal, aber straffrei möglich, wenn sich die ungewollt schwangere Person von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen und danach drei Tage über ihre Entscheidung reflektiert hat.
Bereits vor der Coronakrise gab es teilweise eklatante Probleme für Frauen, die fristgerecht dieses Prozedere befolgen wollten, und diese Probleme verschärfen sich nun. In einer Pressemitteilung haben der neu gegründete Verein Doctors for Choice und die noch in Vereinsgründung befindliche Gruppe Pro Choice zusammen mit den alteingesessenen Organisationen AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft) und Pro Familia davor gewarnt, dass dadurch Leben und Gesundheit von Frauen in Gefahr seien. Aufgrund der Covid-19-Pandemie sei der Zugang zu straffreien Schwangerschaftsabbrüchen akut gefährdet.