Juristinnen bemängeln die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in Deutschland. In der Frankfurter Rundschau vom 20.12.19
Wie sähe das Land aus, wenn tatsächlich Geschlechtergerechtigkeit herrschte? Impulse für die Vorstellungskraft hat die 40. Geburtstagsfeier für das UN-Frauenrechtsabkommen am Mittwochabend in Berlin gesetzt. Zu der Veranstaltung hatten der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien von Ulrike Lembke und die Kommission Europa- und Völkerrecht des Deutschen Juristinnenbundes (djb) in den prestigeträchtigen Senatssaal der Humboldt-Universität geladen. Der Tenor des Abends: Die Konvention ist gut und wichtig, besser wäre es allerdings, wenn sie auch konsequent angewendet würde und zwar auf allen Ebenen: von der Politik, den Behörden und auch von Gerichten.
Die Frauenrechtskonvention ist bekannter unter ihrem englischen Kürzel CEDAW, die Abkürzung steht für „Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women“. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18. Dezember 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 9. August 1985 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Die Konvention hält fest, dass Frauen die gleichen Menschenrechte wie Männer haben und die ratifizierenden Staaten verpflichtet sind, diese auch durchzusetzen. Unzureichender Schutz vor häuslicher Gewalt, Gender-Pay-Gap, ungleiche Verteilung der Sorgearbeit, Ehegattensplitting, der Paragraf 218, Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern – all das dürfte es nicht geben, wenn die Konvention in Deutschland wirklich umgesetzt würde. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch sicherzustellen, dabei soll die Konvention als Instrument dienen.
Eine dafür entscheidende Formulierung ist die Verpflichtung der Staaten zu „wirksamen Maßnahmen“ gegen die diskriminierenden Missstände. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, hielt in ihrer Rede unter dem Titel „Die UN-Frauenrechtskonvention – Motor für Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland“ fest, dass es eben nicht reiche, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen. Wenn freiwillige Selbstverpflichtungen offensichtlich unzureichend seien, müssten halt Quoten her. Die Quotendebatte in Deutschland kranke seit den 1980er Jahren daran, dass CEDAW nicht ernst genommen werde.
Rudolf betonte, dass Diskriminierung ein Machtmittel sei. Diese abzubauen werde also nicht von allen in gleicher Weise begrüßt: „Mittelmäßige Männer ahnen: Geschlechtergleichheit bedroht ihre Privilegien. Kluge Menschen wissen: Geschlechtergleichheit nutzt allen. Denn sie überwindet geschlechtsspezifische Verhaltenserwartungen und führt damit zu mehr Freiheit für alle Menschen.“ Eine diskriminierende Absicht sei nicht erforderlich, weil die Konvention sich gegen jedes Handeln und Unterlassen richtet, das sich benachteiligend auf Frauen auswirke.
Rudolf kritisierte, dass dies auch in der Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, noch „allzu oft verkannt“ werde: „Es geht nicht darum, Böses zu sanktionieren. Sondern es geht darum, Frauen gleiche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu gewähren.“
Die Moderatorin des Abends, Ulrike Lembke, stellte fest, im Grundsatz sei CEDAW „Revolution durch Recht“. Ihre vollständige Umsetzung bedeute eine „ganz andere Gesellschaft, die wir uns vielleicht heute noch nicht vorstellen können“.
189 Staaten haben das Übereinkommen mittlerweile ratifiziert. Die Umsetzung begleitet ein Ausschuss, dem die Staaten alle vier Jahre Berichte zum Abbau von noch problematischen Ungleichheiten vorlegen müssen.
Auf der CEDAW-Jubiläumsfeier des Frauenministeriums, die bereits am 27. November stattgefunden hatte, sagte Ministerin Franziska Giffey (SPD), man sei noch lange nicht am Ziel. Sie kündigte an, weiter Druck machen zu wollen. Der jüngste Zwischenbericht der Bundesregierung liest sich allerdings etwas anders: Die Regierung verweist darauf, dass beispielsweise die deutsche Regelung zur geschlechtsspezifischen Verfolgung für die Betroffenen besser sei als das EU-Recht; sie sieht hier also keinen Handlungsbedarf. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht sie sich auf einem guten Weg. Und die Kritik des UN-Ausschusses an den restriktiven Vorgaben des Abtreibungsparagrafen 218 weist sie rundheraus zurück.
Der vollständige Bericht Deutschlands soll bis März 2020 fertig sein. Im ersten Halbjahr 2020 wird Berlin eine neue Liste mit kritischen Fragen erhalten, die die Grundlage für den neunten Staatenbericht werden sollen. Dem aktuellen Global Gender Gap Report des World Economic Forums (WEF) zufolge belegt Deutschland im internationalen Gleichberechtigungs-Vergleich den zehnten Platz – hinter Ländern wie Ruanda oder Spanien. Für das schlechte Abschneiden sind unter anderem der Gender-Pay-Gap (68. Platz) und die fehlende Machtbeteiligung in der Wirtschaft (89. Platz) verantwortlich.