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Eingeschränkte Solidarität – Feminismus zwischen Ableism und Intersektionalität

Femina Politica – Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, Heft 2-2019, S. 40-53

Wenn heute Rückschau gehalten wird auf die Auseinandersetzungen über Pränataldiagnostik (PND) und Abtreibung zwischen der Behindertenbewegung und der Frauenbewegung in der Bundesrepublik der 1980er-Jahre, wird oft auf das extrem polarisierende Interview in der Zeitschrift konkret mit AktivistInnen beider Bewegungen verwiesen, das 1989 unter dem Titel „Krüppelschläge“ veröffentlicht wurde (Christoph et al. 1989).1 Meist wird dann von einem zerstörten Verhältnis und unüberbrückbaren Gegensätzen ausgegangen. Diese Bewertung geht von der impliziten Annahme aus, dass sich ganze Bewegungen miteinander solidarisch verhalten müssten. Für realistischer und produktiver halte ich es, Bewegungsströmungen auf ihre Potenziale zu bewegungsübergreifender, intersektionaler Solidarität zu befragen. Dies würde größere Möglichkeiten eröffnen, Bewegungen nicht als monolithisch, sondern als komplex, dynamisch und teilweise widersprüchlich begreifen zu können. Beim Ringen um bewegungsinterne Bedeutungsmacht kann die Ausweitung eines bestehenden Bewegungskonsenses allerdings als Aufkündigung der bisherigen bewegungsinternen Solidarität und somit als Verrat abgewehrt werden.

Im Folgenden werde ich schlaglichtartig die Frage untersuchen, wie Solidarität innerhalb und zwischen verschiedenen Bewegungen funktionieren kann. Dazu werde ich zunächst aus dem mannigfaltigen Gebrauch des Solidaritätsbegriffs eine Konzeptionalisierung entwickeln, die die zwischen Behinderten- und Frauenbewegung relevanten Aspekte von Solidarität begreifbar macht. Die Grundlage der anschließenden Analyse bildet ein Abriss der Bewegungsgeschichte beider Bewegungen. Auf dieser Basis werden im Mittelpunkt meines Beitrags vier Texte analysiert, die zwischen den beiden feministischen Kongressen gegen Reproduktionstechnologien ab Mitte der 1980er-Jahre entstanden sind. Diese eignen sich besonders, um exemplarisch unterschiedliche Herangehensweisen an Solidarität zu illustrieren. Dadurch soll die bisher unterbelichtete Dynamik zwischen verschiedenen randständigen Bewegungsströmungen beleuchtet und mit Blick auf die Möglichkeiten bewegungsübergreifender intersektionaler Solidarität diskutiert werden.

Welche Solidarität?

Der Begriff der Solidarität wird in verschiedenen Disziplinen unterschiedlich verwendet, auch unter Soziolog*innen gibt es keine einheitliche Definition. Dies ist bei lange und in unterschiedlichen Kontexten verwendeten Containerbegriffen nicht ungewöhnlich. Eine umfassende Darstellung der unterschiedlichen soziologischen Konzepte hat Kurt Bayertz (1998) vorgelegt. Er unterscheidet vier Verwendungsweisen des Solidaritätsbegriffs: als allgemeine Brüderlichkeit, als Bindemittel der gesellschaftlichen Einheit, als Begründung für sozialstaatliche Leistungen und als Kampfbegriff sozialer Bewegungen, wobei er nur die beiden letzteren als nachvollziehbare Bedeutungsvarianten gelten lässt (ebd., 49). Solidarität als Kampfbegriff sozialer Bewegungen ist das für meine Untersuchung sinnvollste Konzept. Diese Solidarität zeichnet sich durch „die Bereitschaft eines Individuums oder einer Gruppe (aus), einem anderen Individuum oder einer anderen Gruppe bei der Durchsetzung seiner oder ihrer Rechte zu helfen“ (ebd.). Ähnliche Interessen reichen, Bayertz zufolge, als Motivation nicht aus (ebd., 45), vielmehr braucht es ein gemeinsames Anliegen, ein als gerecht wahrgenommenes Ziel. Welches Ziel einer Gruppe oder Bewegung jedoch als gerecht und dringlich erscheint, ist nicht von vorneherein festgelegt, sondern Resultat von Aushandlungsprozessen. Der Erfolg des Solidaritätsappells hängt dabei von der Bedeutung der thematisierten Werte und Solidaritätsziele in der internen Struktur des Wertesystems der Zielgruppe ab (Baringhorst 1998, 19). Diese Werte dürfen den Interessen der Adressat*innen nicht widersprechen, da sie sonst Abwehr statt Zustimmung auslösen. Die Abwehr eines bewegungsinternen Appells an die Solidarität geht häufig mit dem Vorwurf des Verrats an den eigentlichen Zielen und Werten einer Bewegung einher.

Wie Bayertz (1998, 41) zeigt, richtet sich die Kampfsolidarität sowohl nach innen als auch nach außen, die Mitglieder einer Gruppe sind miteinander solidarisch gegen einen gemeinsamen Gegner. Strömungen innerhalb einer Bewegung, die den gemeinsamen Konsens ausweiten wollen, stellen ihn jedoch gleichzeitig in Frage. Das wird häufig als Solidaritätsverweigerung, Schwächung der Bewegung sowie als Verrat an den gemeinsamen Zielen und somit als Förderung des Gegners wahrgenommen (ebd., 42). Die Schwarze Feministin bell hooks (1990), die in der US-amerikanischen und deutschen Frauenbewegung aktiv war, sieht bei den dominanten feministischen Strömungen einen imaginierten gemeinsamen Opferstatus und ein Konzept der gemeinsamen Unterdrückung als Grundlage für eine proklamierte Solidarität oder „Schwesterlichkeit“ aller Frauen. Diese „falsche und korrumpierende Grundlage“ (ebd., 77) blende allerdings die Lebensrealität unterprivilegierter Frauen aus und beschönige die Beteiligung privilegierter Frauen an Unterdrückungsverhältnissen. Alison Bailey (1998, 37) schlägt daher eine positive Lesart der „Verräterin“ vor: als Mitglied der privilegierten Gruppe, das sich den Perspektiven der von mehrfachen Herrschaftsverhältnissen Betroffenen öffnet und eine kritische Sicht auf die eigenen Privilegien einnimmt. Dies erleichtere den Betroffenen die Bewegungsteilnahme durch Wahrnehmung und Anerkennung und ermögliche der Bewegung einen intersektionaleren und inklusiveren Ansatz.2 hooks und Chandra Talpade Mohanty (2003) schlagen vor, Solidarität unter Frauen nicht als etwas Gegebenes anzusehen, als Ausgangspunkt eines gemeinsamen Kampfes, sondern als Ergebnis dieses Kampfes und eines Dialogs, in dem die Ähnlichkeiten und Unterschiede unter Frauen Raum haben, und mithin als „politische“ (77) bzw. „selbstreflektierende“ (251) Solidarität. Dieser dialogische Ansatz wird ergänzt durch den Ansatz der „proaktiven“ Solidarität (Karcher 2018, 211), diese will durch Aktionen und das Bekunden von Solidarität den Raum für Kommunikation erst schaffen.

Um Solidarität in und zwischen sozialen Bewegungen herzustellen, muss also an gemeinsame Ziele und Werte appelliert werden. Der Appell kann jedoch das vermeintlich Gemeinsame in Frage stellen und so starke Abwehr auslösen. Für eine inklusive und reflektierte Solidarität ist das In-Frage-Stellen alter Gewissheiten und eigener Privilegien jedoch zentral.

Kurze Bewegungsgeschichte der Frauen- und Behindertenbewegung

Der Kampf gegen den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches und für ein Recht auf Abtreibung war das erste zentrale Thema der bundesrepublikanischen Frauenbewegung seit Anfang der 1970er-Jahre, das Frauen unterschiedlicher sozialer Schichten mobilisieren konnte. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes konnte 1976 statt einer Fristen- nur eine Indikationsregelung durchgesetzt werden. Dabei wurde auch die embryopathische Indikation zum ersten Mal nach dem Nationalsozialismus wiedereingeführt. Die erneute Legalisierung einer Abtreibung ausschließlich aufgrund der Beeinträchtigung des Fötus wurde von keiner feministischen Gruppe problematisiert, trotz heftiger Kritik an allen anderen Aspekten der Neuregelung (Achtelik 2015, 29ff.).

Anders als oft angenommen, stagnierte die Frauenbewegung nach den 1970er-Jahren nicht, sondern wuchs zahlenmäßig und pluralisierte ihre Themenpalette (Lenz 2010, 25). Dabei entstand eine „konfliktuelle Differenzierung von Teilbewegungen“ (ebd., 26) wie Migrantinnen, Schwarzen Feministinnen (Piesche 2018), Krüppelfrauen und der Teilbewegung gegen Gen- und Reproduktionstechnologien, zudem wurden Klassenunterschiede in der FrauenLesbenbewegung benannt und kritisiert (Roßhart 2016).3 „Das Private ist politisch“ war der zentrale Slogan der Frauenbewegung, mit dem die patriarchale Unterdrückung von einer privaten, zwischenmenschlichen Angelegenheit auf die Ebene eines gesellschaftlichen Problems gehoben wurde. Dies bedeutete auch, Verhaltensweisen als sexistisch und frauenfeindlich zu benennen, die vorher als völlig ‚normal‘ galten (Notz 2004, 127). Dass diese Methode auf andere Herrschaftsverhältnisse angewendet wurde und so für manche Frauen und Feministinnen als völlig ‚normal‘ geltende Verhaltensweisen nun als rassistisch oder behindertenfeindlich benannt wurden, stieß auf Unverständnis und Abwehr.4 Das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wurde nicht nur als zentrales Instrument verstanden, um jeder einzelnen Frau die Möglichkeit zur Realisierung ihres eigenen Lebensentwurfs zu verschaffen (ebd., 137). Dieser Befreiungstopos wurde in der Bewegung vielmehr auch kollektiv, antipatriarchal und systemsprengend gedacht. Eine Kritik daran wurde in der Regel nicht als Bereicherung, sondern als Angriff wahrgenommen. Katharina Karcher (2018) kann z. B. anhand der Migrantinnenbewegung in Westdeutschland zeigen, dass die westdeutsche Frauenbewegung „die Idee einer globalen Schwesternschaft schnell und enthusiastisch“ begrüßte, die „Thematisierung und Bekämpfung von Rassismus“ dagegen „ein langsamer und schwieriger Prozess“ war (ebd., 178). Diese Beobachtung lässt sich möglicherweise auf andere Strömungen und Kritikpunkte übertragen: Wo eine Erweiterung des feministischen Subjekts die Selbstwahrnehmung als widerständige Bewegung steigerte, gelang sie relativ einfach, wo hingegen eine Reflexion und Politisierung des eigenen Privaten, der eigenen Vorurteile und Verstrickungen in Herrschaftsverhältnisse gefragt war, stieß sie auf größere Widerstände.

Ab Ende der 1960er-Jahre bildeten sich erste Gruppen von Menschen mit Beeinträchtigung; die politisch radikale und separatistische Strömung, die sich provokativ den abwertenden Begriff Krüppel aneignete, war seit Ende der 1970er-Jahre aktiv (Mürner/Sierck 2009, 9). Frauen mit Beeinträchtigung nannten sich Krüppelfrauen, sie thematisierten ihre doppelte Unterdrückung als Frauen und Behinderte und kritisierten den Chauvinismus der Männer. In dem 1985 erschienenen Buch „Geschlecht:behindert, besonderes Merkmal: Frau“ (Boll et al. 1985) wurden erstmals in der BRD Behinderten- und Frauenrechtsperspektiven zusammengebracht. Viele Krüppelfrauen waren in der Behinderten- und in der Frauenbewegung aktiv. Schwerpunkte zu Behinderung in den beiden großen und überregional erscheinenden feministischen Zeitungen Courage (1980) und Emma (1981) blieben allerdings Ausnahmen, in der Frauenbewegung blieben die Forderungen von Frauen mit Beeinträchtigung marginal. Diese kritisierten das bemühte Verhalten der Feministinnen ohne Beeinträchtigung als „verkrampfte Solidarität“ (Waldschmidt/Strahl 1982 zit. n. Mürner/Sierck 2009, 138f.). Mitte der 1980er-Jahre mobilisierte die reaktionär-religiöse „Lebensschutz“-Bewegung mit Angriffen auf die damalige Indikationsregelung für Schwangerschaftsabbrüche (Lenz 2010, 647). Sie versuchte, die Behindertenbewegung auf ihre Seite zu ziehen, diese distanzierte sich jedoch immer wieder glaubhaft (Achtelik 2015, 163f.).

Aufrufe zu Solidarität

Um die unterschiedlichen Herangehensweisen der Kritik am bewegungsinternen Ableism5 und (un)solidarischem Handeln zu verdeutlichen, werde ich, nach einer kurzen Darlegung der Konflikte über PND in der Frauenbewegung und basierend auf dem zuvor entwickelten Solidaritätsverständnis, exemplarische Texte aus der feministischen Behinderten- und der militanten Frauenbewegung analysieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, in Bezug auf welche Ziele und Werte an wessen Solidarität appelliert wird. Ich lasse also zum einen die Betroffenen mit ihren Argumenten selbst zu Wort kommen, zum anderen jene militante Strömung, die die Kritik der Krüppelaktivistinnen am vorbehaltlosesten aufgenommen hat – allerdings ihrerseits aus dem Feminismus herausdefiniert wurde. Dazu werde ich zwei Varianten des gleichen Textes der Behindertenaktivistinnen Swantje Köbsell und Monika Strahl heranziehen, die im Abstand von zwei Jahren veröffentlicht wurden, zunächst 1986 in der Zeitschrift für Behindertenpolitik randschau (Köbsell/Strahl 1986)6, anschließend 1988 im Begleitheft zum zweiten Kongress „Frauen gegen Gen- und Reproduktionstechnologie“ in einer Überarbeitung durch Köbsell (1988). Zudem werde ich zwei Erklärungen der militanten Roten Zora zu ihrem Anschlag auf das humangenetische Institut in Münster im August 1986 beleuchten, die innerhalb eines halben Jahres veröffentlicht wurden.7 Alle vier Texte sind mit Blick auf die Spannbreite der Argumentation besonders interessant, da sie in der Zeit zwischen den beiden feministischen Kongressen gegen Gen- und Reproduktionstechnologien entstanden. Im Folgenden werde ich zunächst kurz den Hintergrund der Kämpfe um Abtreibung und vorgeburtliche Diagnostik in den 1980er-Jahren skizzieren, um die anschließende Textanalyse zu situieren.

1 Ich übernehme die jeweils zeitgenössische Selbstbezeichnung und Schreibweise der Aktivist*innen und Bewegungen. Die uneinheitliche Genderschreibweise stellt den Versuch dar, sowohl Identitäten jenseits der zugeschriebenen Zweigeschlechtlichkeit sichtbar zu machen, als auch den historischen Subjekten gerecht zu werden.
2 Diese Anregung ist allerdings etwas irreführend, da nicht nur Angehörige von privilegierten Gruppen als Verräter*innen wahrgenommen werden, sondern alle, die Kritik am vermeintlichen Bewegungskonsens üben. Betroffene werden oft zuerst und schärfer angegriffen.
3 Die Selbstbezeichnung „Krüppel“ stand „für eine autonome Position der Behindertenbewegung“ (Mürner/Sierck 2009, 9), die sich nicht mehr von Nichtbehinderten vertreten lassen wollte. Die Selbstbezeichnung FrauenLesben war vor allem in den 1980er-Jahren in der autonomen Frauenbewegung sehr gebräuchlich und sollte die Existenz von Lesben sichtbar machen.
4 Die Heftigkeit der innerfeministischen Debatten ist schwierig zu bestimmen, da die zeitgenössischen Dokumente die Konflikte zwar benennen, aber nicht quantifizieren und Protagonistinnen die Dynamiken unterschiedlich erinnern (Achtelik 2015, 104).
5 Ableism ist ein gesellschaftliches Machtverhältnis wie Sexismus oder Rassismus und bezeichnet die unterschiedliche Bewertung von Menschen anhand ihrer angenommenen Funktions- und Leistungsfähigkeit. Es ist ein relativ neuer Terminus, der den der Behindertenfeindlichkeit ergänzt bzw. ersetzt (Köbsell 2015).
6 Im Archiv Behindertenbewegung finden sich alle wichtigen Zeitschriften der selbstorganisierten behindertenpolitischen Bewegung vollständig digitalisiert: http://archiv-behindertenbewegung.org.