in spw 216 Feministische Spannungsfelder
Die feministische Debatte um Reproduktive Rechte ist wieder neu entbrannt und sie ist bedeutend vielfältiger geworden. Dazu hat die Ausdifferenzierung der Familienformen genauso beigetragen wie technische Entwicklungen. Dieser Wandel führt vermehrt zu einem Auseinanderfallen von biologischer und sozialer Elternschaft. Das deutsche Embryonenschutzgesetz (EschG), das den Gebrauch von Reproduktionstechnologien regelt, trat 1990 in Kraft. Es kann daher keine expliziten Aussagen zu Techniken treffen, die erst danach entwickelt wurden und bedarf der Überarbeitung. In der Zwischenzeit ist der Bundesgerichtshof (BGH) zum „Reparaturbetrieb“ für die entstandenen Lücken geworden.
Der Gesetzgeber hat hierauf bislang nur punktuell reagiert. Für die nächste Legislaturperiode wird allerdings die Erarbeitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes erwartet, das die neuenTechniken und die veränderte Familienbildung neu regelt. Mehrere Entwürfe sollen bereits in verschiedenen Schubladen liegen. Neoliberale Entwürfe gibt es bereits mehrere, sie würden die Gesetzeslücken am liebsten mit Erlaubnissen statt Verboten füllen. Auch die Konservativen sind sich über ihre Vorschläge weitgehend klar: Schutzrechte, die den Embryo zur Person aufwerten und Elternrechte nur für verheiratete Heterosexuelle reservieren, gerne mit mehr Rechten für den männliche Part. Ein kohärenter linker und feministischer Entwurf fehlt noch – viele Fragensind noch offen, von denen im Folgenden einige angerissen werden sollen.