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Selbstbestimmungsgesetz: Wie Standesämter neue Hürden bei der Änderung des Geschlechtseintrags errichten

Eigentlich soll die Änderung des Geschlechtseintrags einfacher werden. Doch Betroffene stoßen jetzt bei Standesämtern auf neue Probleme – auch in Berlin. Im Tagesspiegel, 22.08.2024

Die nicht-binäre Künstler*in Navina Mai möchte ihren Geschlechtseintrag zu divers anpassen, ihre Namen aber behalten. „Das Standesamt Potsdam hat mir per Mail mitgeteilt, dass mein Name ‚Navina‘ geprüft werden muss, da dieser als weiblich kategorisiert wird. Mich wühlt das alles sehr auf, da ich das Gefühl habe, dass ich wieder einer Willkür ausgesetzt bin.“

Wie Navina Mai geht es derzeit vielen Betroffenen, die sich vom neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) viel versprochen haben. Am 1. November tritt es in Kraft, dann können Personen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen.

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