Feministisches Netzwerk wendet sich gegen Eizellspende und Leihmutterschaft Neues Deutschland, 09.01.2020
Anmerkung: Die Stellungnahme findet sich hier. Als ich dem ND den Artikel anbot, war ich davon ausgegangen, dass die Unterstützer*innenliste länger würde und deutlicher zwischen Verfasser*innen und Unterstützer*innen unterschieden würde. Beides ist nun nicht der Fall. Durch meinen Nachnamen tauche ich auf der Unterstützer*innenliste nun an erster Stelle auf. Deshalb möchte ich deutlich machen, dass ich nicht zu den Verfasser*innen der Erklärung gehöre.
Unter dem Motto »Für reproduktive Gerechtigkeit!« fordern Wissenschaftlerinnen, Publizistinnen und Journalistinnen, das Verbot von »Eizellspende« und »Leihmutterschaft« aufrechtzuerhalten. An diesem Freitag stellt ein feministisches Netzwerk eine Stellungnahme gegen die Legalisierung dieser reproduktiven Verfahren in Berlin vor.
Angesichts der Vorstöße der Wissenschaftsakademie Leopoldina und der FDP-Bundestagsfraktion zur Legalisierung der Praktiken aus dem vergangenem Jahr zeigen sich die 13 (edit: 8) Initiatorinnen besorgt und wollen eine kritische Debatte anregen. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 müsse erhalten bleiben. Die bisherige Begründung für das Verbot, nämlich die Verhinderung einer »gespaltenen Mutterschaft« zwischen genetischer, leiblicher und sozialer Mutter sei allerdings biologistisch. Als politisch und gesellschaftlich sinnvollen Verbotsgrund schlagen die Autorinnen den Schutz der Frauen vor Ausbeutung vor. Sie sollen vor Eingriffen bewahrt werden, die nur Dritten nützen.
Invasive und risikobehaftete medizinische Eingriffe, die nicht dem Wohl der Patientin, sondern der Erfüllung des Kinderwunsches Dritter dienen, sind ethisch fragwürdig, so die Stellungnahme. Eine Legalisierung solcher Praktiken stelle eine Abkehr vom zentralen Prinzip ärztlicher Ethik, den Patientinnen nicht zu schaden, dar. Hormongaben, Vollnarkose, die Operation zur Eizellentnahme oder die Risiken einer Schwangerschaft seien nicht mit einem Nutzen für Fremde zu rechtfertigen. Auch eine Einwilligung der »Spenderinnen« schaffe dieses grundlegende Problem nicht aus der Welt.
Vor operativen Eingriffen ist es üblich, dass Patienten von ihrem Arzt über die Risiken informiert werden und ihre Zustimmung schriftlich äußeren. Dieses Verfahren ist allerdings für Therapien vorgesehen, von denen die Betroffenen voraussichtlich profitieren. Bei Eizellabgabe und Leihmutterschaft ist das jedoch gar nicht möglich, ein medizinischer Nutzen für die abgebende Person existiert nicht. Sigrid Graumann, Rektorin der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Mitglied des Deutschen Ethikrates und eine der Initiatorinnen der Stellungnahme sagte »nd« dazu: »Wir schenken allen Familienmodellen Anerkennung, solange nicht Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden. Eizellspende und Leihmutterschaft sind inakzeptabel, weil sie nicht ohne die Ausbeutung von Frauen zu haben sind.«
Von Seiten der Befürworter und Befürworterinnen einer Legalisierung wird häufig das Gerechtigkeits-Argument angeführt: die Erfüllung des Wunsches nach einem eigenen Kind mit allen technisch möglichen Mitteln gilt als Ausdruck von reproduktiven Rechten. Der Bundesgerichtshof verurteilte Anfang Dezember des vergangenen Jahres eine private Krankenkasse zur Zahlung der Kosten für künstliche Befruchtung. In dem Fall aus Bremen konnte der Mann auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen. Seine private Krankenversicherung begründete die Verweigerung der Kostenübernahme mit dem Alter der Frau und einem statistisch hohen Fehlgeburtsrisiko. Die Karlsruher Richter und Richterinnen bewerteten die künstliche Befruchtung dagegen als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Sie argumentierten, dass die individuelle Prognose der Frau, schwanger werden zu können, höher zu bewerten sei als eine altersabhängige Wahrscheinlichkeit. Das Selbstbestimmungsrecht des Paares umfasse »grundsätzlich auch die Entscheidung, sich den Kinderwunsch in fortgeschrittenem Alter unter Inkaufnahme altersspezifischer Risiken zu erfüllen«, heißt es in dem Urteil. Auf die Situation gesetzlich Versicherter ist das Urteil nicht ohne weiteres übertragbar.
Schon an solchen Urteilen zur Finanzierung künstlicher Befruchtung wird eine medizinische Sondersituation deutlich: Die Unfruchtbarkeit des Mannes soll durch intensive medizinische Behandlung der Frau kuriert werden. Immerhin gibt es hier in der Regel einen gemeinsamen Kinderwunsch. Bei Zugriffen auf die Körper Dritter durch das »Spenden« von Eizellen oder das Austragen einer Schwangerschaft für andere liegt ein solches Interesse jedoch offensichtlich nicht vor.
Die Autorinnen der Stellungnahme weisen daher darauf hin, dass die beiden reproduktionsmedizinischen Verfahren »ohne die globalen sozialen Ungleichheitsverhältnisse nicht zu realisieren wären«. In einigen europäischen Ländern sind »Eizellspenden« erlaubt. Aber auch hier fahren Paare ins Ausland, weil zu wenige Frauen zu einer solchen Spende bereit sind, wenn sie nicht entsprechend entlohnt werden. Auch bei einer Legalisierung der Praktiken in Deutschland wären also »soziale Unterschiede und das ökonomische Gefälle« die Voraussetzung für einen Zugriff auf die Körper. Die feministische Forderung nach reproduktiven Rechten habe nie ein explizites Recht auf ein eigenes Kind gemeint.
Die Veranstaltung findet am Freitag, den 10. Januar 2020, in Berlin im Aquarium, Skalitzer Str. 6, von 18 bis 21 Uhr statt. Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgerecht.