Die Regierung hat eine Ergänzung zum Paragrafen 219a vorgelegt, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet. Sehr vage, meint Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik in der taz vom 14.12.18
taz: Frau Achtelik, Sie beschäftigen sich mit der sogenannten Lebensschutzbewegung. Wie bewerten Sie in dieser Hinsicht den Vorschlag der Bundesregierung zum Paragrafen 219a?
Kirsten Achtelik: Die selbst ernannte Lebensschutzbewegung hat sich durchgesetzt. Ihr wird eine konkrete Zusage gemacht: Es soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, in der es um die „seelischen Folgen“ von Abtreibungen gehen soll.
Was kritisieren Sie daran?
Eines der Hauptargumente der Bewegung ist, dass Frauen unter Schwangerschaftsabbrüchen leiden würden. Das erste Opfer einer Abtreibung sei der Fötus, wird behauptet, das zweite die Frau.
Dem ist nicht so?
Nein. In der Regel gibt es bei Abtreibungen gar keine „Opfer“. Es gibt zwar Frauen, die Abbrüche machen lassen, weil sie in einer sehr bedrängten Situation sind – also beispielsweise, weil der Mann ein Schläger ist. Es ist möglich, dass es ihnen damit nicht gut geht. Eine aktuelle Studie zeigt aber, dass mehr als 95 Prozent aller Frauen auch drei Jahre nach Abbrüchen noch erleichtert über die Entscheidung sind. Dessen ungeachtet hat die „Lebensschutzbewegung“ sogar das sogenannte Post-Abortion-Syndrom (PAS) erfunden.